Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufenthalt auf dem Gelände des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” sowie des Hotels „An der Talsperre”

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Aufenthalt auf dem Gelände des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” sowie die mietweise Überlassung von Stellflächen für Wohnmobile, Caravane, PKW, Zelte etc. sowie für alle gegenüber dem Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre”.

2. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

3. Der Aufenthalt auf dem Gelände des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” sowie des Hotel „An der Talsperre” erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die auf dem Gelände befindlichen Unternehmen haften ausschließlich für Schäden, welche durch die Verantwortlichen und Mitarbeiter der auf dem Gelände befindlichen Unternehmen grob fahrlässig verursacht wurden. Für alle anderen Schäden haftet der Gast / Besucher selbst. Das Betreten der eingezäunten Bereiche ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt und in Ausnahmefällen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betreiber gestattet.

4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Plätze sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” oder der anderen am Platz befindlichen Unternehmen soweit diese zu Absprachen oder Zusagen befugt sind.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung des Abschlussvertreters, Verjährung

1. Der Vertrag kommt in der Regel durch schriftliche Reservierungsbestätigung des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” zustande. Dem Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” steht es frei, in besonderen Fällen gescheiterter Übermittlungsversuche, der schriftlichen Erklärungen der Vertragsparteien, bei kurzfristigen Buchungen oder persönlichen Anfragen die Annahme der dann als Antrag des Gastes zu wertenden Reservierungsanfrage mündlich zu erklären.

2. Vertragsparteien sind der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” sowie der Gast.

3. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag sowie für entstandene Schäden.

4. Soweit der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Gast Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren eventuelle Ansprüche wegen Mängeln mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für alle übrigen Ansprüche des Gastes beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Fälligkeit, Abrechnung

1. Der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” ist verpflichtet, die dem Gast vereinbarten Leistungen (Anzahl der gebuchten Stell- und Zeltplätze sowie sonstige Leistungen) zu erbringen. Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Stellplätze, Leistungen oder Räumlichkeiten. Hiervon abweichende schriftliche Übereinkünfte bleiben vorbehalten. Sollten bestimmte, vereinbarte Stellplätze oder Räumlichkeiten wegen schuldhafter Überbuchung nicht verfügbar sein, ist der Campingstell- und  Zeltplatz an der Talsperre verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Geländes soweit dies zumutbar ist, zu bemühen. Der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” ist ohne Setzung einer Nachfrist von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Gast nicht bis spätestens 18:00 Uhr zum vereinbarten Anreisetermin erscheint. Wenn der Gast es nicht schafft, bis zum vereinbarten Anreisetermin zu erscheinen, können abweichende Anreisezeiten vereinbart werden. Ein Recht hierauf hat der Gast jedoch nicht.

2. Der Gast ist verpflichtet, für die Stellplätze und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden bzw. vereinbarten Preise des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” zu zahlen. Diese sind  entsprechend gesonderter Preislisten und  wie im Übernachtungsangebot aufgeführt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” an Dritte.

3. Die angegebenen Preise schließen die jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuern ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss durch den Gesetzgeber geht bzw. erfolgt zu Lasten des Gastes.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” die in den Preislisten angegebenen Preise der angebotenen Leistungen, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis anpassen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” ist verpflichtet, dem Gast oder dem verantwortlich zeichnenden Dritten unverzüglich die Preiserhöhung schriftlich mitzuteilen.

5. Das Entgelt wird mit Rechnungslegung durch den Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” am Anreisetag in bar fällig. Eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Abweichende Regelungen können mit dem Hotel vereinbart werden. Ein Recht hierauf besteht jedoch nicht. Nach Ablauf der genannten Frist, kommt der Gast ohne vorherige Mahnung in Verzug. Die Höhe des Verzugsschadens bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Soweit eine Gruppenbuchung vorliegt, eine Reservierung wird ab einer Anzahl von 6 Personen als solche vom Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” bezeichnet, kann der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” von den für die Gruppenbuchung verantwortlich zeichnenden Gästen und / oder Dritten gesamtschuldnerisch eine Anzahlung von maximal 80 % des vereinbarten Preises verlangen. Im Falle einer unter der Klausel IV. dargestellten rechtzeitigen Stornierung der Zimmer erstattet der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” eine etwaig bereits vom Gast und / oder von einem Dritten erbrachte Anzahlung (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) unverzüglich.

7. Gebuchte Stellplätze stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart worden. Soweit der Gast den Stellplatz am Abreisetag nicht rechtzeitig räumt, hat er bis 17:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises zu zahlen, ab 18:00 Uhr 100% der Logiskosten. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist.

8. Für durch den Gast, verursachte Schäden, oder Verlust haftet dieser selbst. Bei Gruppenbuchungen haftet der verantwortlich zeichnende Dritte (Organisator / Buchende) gesamtschuldnerisch mit allen Gruppenteilnehmern, unabhängig ob er den Schaden selbst verursacht hat oder nicht.

IV. Rücktritt des Gastes (Stornierung)

Reservierungen können bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin kostenfrei um- oder abbestellt werden. Danach muss der Gast bei Nichtinanspruchnahme der reservierten Stellplätze 80 % der Logiskosten tragen. Diese Stornierungsvereinbarung gilt nicht im Falle einer Gruppenbuchung (siehe oben in der Klausel III. Nr. 6). Eine solche kann nur bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach werden bis acht Wochen vor dem vereinbarten Anreisetermin 50 % der Logiskosten vom Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” in Rechnung gestellt. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung – ab zwei Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin – werden 80 % der Logiskosten vom Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” in Rechnung gestellt. Der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Stellplätze nach Möglichkeit noch anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe haben der Gast und / oder der verantwortlich zeichnende Dritte für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung, den errechneten Betrag zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass dem Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Vertragsänderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.

1. Rücktritt des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre”

2. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes und / oder verantwortlich zeichnenden Dritten vereinbart wurde, ist der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III. Nr. 6 verlangte Anzahlung auch nach einer vom Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Ferner ist der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn insbesondere:

– höhere Gewalt oder andere vom Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Stellplätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden,
– der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme seiner Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
– ein Verstoß gegen die oben genannte Klausel III vorliegt.
– Der Gast andere Gäste in Ihrer Ruhe stört, Einrichtungen mutwillig oder fahrlässig beschädigt, Gäste oder Mitarbeiter beleidigt oder bedroht. Gegen die geltenden Brandschutz- oder andere Vorschriften verstößt, in dem er z.B. einen Holzkohle-Grill ohne vorherige Absprache mit dem Stellplatzbetreiber entzündet.

5. Bei einem berechtigten Rücktritt des Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre”, entsteht kein Anspruch des Gastes und / oder der / dem verantwortlich zeichnenden Dritten auf Schadensersatz.

VI. Haftung des Gastes, Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” wegen des Verlustes der dem Gast zur Verfügung gestellten Schlüssel, Gegenstände etc.

1. Der Gast haftet gegenüber dem Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” für die von ihm verursachten Schäden. Selbstverursachte Schäden an Stellplätzen, in den Sanitärbereichen, an den Versorgungs- und Einrichtungsgegenständen und an den sonstigen Räumlichkeiten des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre” oder der anderen auf dem Gelände befindlichen Unternehmen, müssen vom Gast unverzüglich gegenüber dem Betreiber oder seiner Mitarbeiter angezeigt werden. Auch sonst festgestellte Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind dem Stellplatzbetreiber oder seinen Mitarbeitern unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

2. Für den Verlust oder die Beschädigung der an den Gast ausgehängten Schlüssel, überlassene Einrichtungs- und andere Gegenstände etc. werden diesem daraus resultierende Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. Für durch den Gast verursachte Schäden oder Verlust haftet dieser selbst. Bei Gruppenbuchungen haftet der verantwortlich zeichnende Dritte (Organisator / Buchende) gesamtschuldnerisch mit allen Gruppenteilnehmern, unabhängig ob er / sie den Schaden selbst verursacht hat / haben oder nicht.

VII. Haftung des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre”

1. Der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” haftet für die von seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre” dem Gast nicht.

VIII. Sonstiges

1. Weck- oder andere Aufträge werden nicht oder nur nach Absprache ausgeführt. Für Schäden oder Fehler bei der Erfüllung solcher Aufträge haftet der Campingstell- und Zeltplatz „An der Talsperre”,  nicht.

2. Nachrichten, Post- und Warensendungen für den Gast werden nicht in Empfang genommen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wendefurth.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bei Anreise in bar! Raten oder Kreditkartenzahlung sind ausgeschlossen!

2. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Campingstell- und Zeltplatzes „An der Talsperre”, sofern der Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs.1 ZBO erfüllt.

3. Es gilt deutsches Recht!

SalvatorIsche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 10.07.2019